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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11 NZB   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11 NZB (https://dejure.org/2012,7070)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.03.2012 - L 9 AL 293/11 NZB (https://dejure.org/2012,7070)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. März 2012 - L 9 AL 293/11 NZB (https://dejure.org/2012,7070)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Von daher kann aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung des Gerichts ergehen könnte oder dürfte (vgl. BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 4).

    Vor allem war der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem SG durch seinen Prozessbevollmächtigten vertreten und dieser hat auch für ihn einen Sachantrag gestellt (vgl. hierzu BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 5).

    Dies gilt umso mehr, als sein Prozessbevollmächtigter keinen unbedingten Vertagungsantrag gestellt und damit ein persönliches Erscheinen des Klägers offensichtlich selbst nicht für erforderlich gehalten hat (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 6).

    die nach Auffassung des SG fehlende objektive und subjektive Verfügbarkeit des Klägers am 01.11.2007 im Falle seiner persönlichen Anwesenheit z.B. zur nicht rechtzeitigen Arbeitslosmeldung vorgetragen hätte (vgl. insoweit auch BSG, Beschl. v. 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B -, juris Rn. 6).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Ein Gericht verstößt lediglich dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.)).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Ein Gericht verstößt lediglich dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 (190); 86, 133 (144 f.)).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Auch wenn man weiter unterstellen würde, dass der Kläger den Inhalt seiner Beschwerdebegründung vollständig in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vorgetragen hätte, ist es ausgeschlossen, dass das SG von seinem Rechtsstandpunkt aus eine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. zum Maßstab des Beruhens BVerfGE 62, 392 (396); 89, 381 (392 f.)).
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Auch wenn man weiter unterstellen würde, dass der Kläger den Inhalt seiner Beschwerdebegründung vollständig in der mündlichen Verhandlung vor dem SG vorgetragen hätte, ist es ausgeschlossen, dass das SG von seinem Rechtsstandpunkt aus eine andere Entscheidung getroffen hätte (vgl. zum Maßstab des Beruhens BVerfGE 62, 392 (396); 89, 381 (392 f.)).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 37/93

    Anspruch auf Gewährung von vorgezogenem Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Zwar darf ein Gericht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch ohne einen ausdrücklichen Vertagungsantrag nicht ohne weiteres in der Sache entscheiden, wenn ein Beteiligter, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, sich zu dem Termin begründet entschuldigt hat (vgl. BSG, Urt. v. 01.08.1978 - 7 RAr 42/77 -, juris Rn. 13; Urt. v. 27.01.1993 - 6 RKa 19/92 -, juris Rn. 17; Urt. v. 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 -, juris Rn. 18).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 19/92

    Anspruch eines Arztes auf Wiederzulassung zur kassenärztlichen Versorgung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Zwar darf ein Gericht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch ohne einen ausdrücklichen Vertagungsantrag nicht ohne weiteres in der Sache entscheiden, wenn ein Beteiligter, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, sich zu dem Termin begründet entschuldigt hat (vgl. BSG, Urt. v. 01.08.1978 - 7 RAr 42/77 -, juris Rn. 13; Urt. v. 27.01.1993 - 6 RKa 19/92 -, juris Rn. 17; Urt. v. 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 -, juris Rn. 18).
  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 42/77

    Anspruch gegen das Arbeitsamt auf Gewährung eines "Pendler"-Darlehens für den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - L 9 AL 293/11
    Zwar darf ein Gericht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch ohne einen ausdrücklichen Vertagungsantrag nicht ohne weiteres in der Sache entscheiden, wenn ein Beteiligter, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, sich zu dem Termin begründet entschuldigt hat (vgl. BSG, Urt. v. 01.08.1978 - 7 RAr 42/77 -, juris Rn. 13; Urt. v. 27.01.1993 - 6 RKa 19/92 -, juris Rn. 17; Urt. v. 16.12.1993 - 13 RJ 37/93 -, juris Rn. 18).
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